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Zukunft der digitalen Dokumentenführung: neues Gesetz

Die Digitalisierung verändert die Arbeitswelt grundlegend und mit dem Siebten Gesetz zur 
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (7. SGB IV-ÄndG) wird der Druck auf Arbeitgeber,
ihre Prozesse zu digitalisieren, weiter verstärkt. Seit dem 1. Januar 2022 sind Unternehmen
verpflichtet, bestimmte Entgeltunterlagen nur noch in elektronischer Form aufzubewahren. Diese
Entwicklung markiert nicht nur den Übergang zu einer papierlosen Verwaltung, sondern bietet auch
die Chance, Arbeitsabläufe effizienter und zukunftssicher zu gestalten.

Was sieht das neue Gesetz vor?

Die Gesetzesänderung fordert Arbeitgeber dazu auf, verschiedene Unterlagen in elektronischer Form
zu speichern. Dazu gehören Dokumente wie Mitgliedsbescheinigungen von Krankenkassen,
Immatrikulationsbescheinigungen von Werkstudenten sowie Meldungen und Bescheide der
Krankenkassen zur Versicherungspflicht. Auch Dokumente, die der Arbeitgeber selbst erstellt, wie
beispielsweise Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz, müssen digital verwaltet werden.
Bis 2026 gibt es jedoch eine Übergangsphase. Arbeitgeber, die weiterhin Unterlagen in Papierform
führen, können sich bis zu diesem Zeitpunkt von der elektronischen Pflicht befreien lassen. Ein Antrag
muss dafür beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gestellt werden.

Die Vorteile der Digitalisierung

Der Wechsel zur digitalen Dokumentenführung bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen, darunter:

Effizienz und Übersichtlichkeit: Mit einer voll digitalen Lösung verwalten Sie mühelos
sämtliche Mitarbeiterdokumente und -daten. Durch die zentrale Speicherung sind alle
relevanten Unterlagen jederzeit verfügbar, ohne dass physische Archive durchforstet werden
müssen.
Rechtssicherheit: Eine digitale Aktenführung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die
Aufbewahrung von Dokumenten revisionssicher und geschützt vor Verlust oder
Beschädigung.
Kosteneinsparung: Die Digitalisierung reduziert den Aufwand für Druck, Lagerung und
manuelle Verwaltung und spart langfristig Kosten.

Die digitale Personalakte: Mehr als nur Dokumentenverwaltung

Mit einer digitalen Personalakte haben Sie nicht nur die Möglichkeit, sämtliche Mitarbeiterdokumente
an einem Ort zu speichern, sondern auch, die Prozesse in der Personalabteilung weiter zu
automatisieren. So können Sie Dokumente automatisch erstellen lassen etwa Arbeitsverträge,
Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigungen. Diese Automatisierung spart Zeit und minimiert Fehler
in der Dokumentenbearbeitung.

Ein weiterer Vorteil: Sie definieren exakt, wer in Ihrem Unternehmen auf welche Informationen
zugreifen darf. Damit stellen Sie sicher, dass sensible Daten nur den richtigen Personen zur
Verfügung stehen. Dieses Feature trägt zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
bei und erhöht gleichzeitig die Datensicherheit.

Automatisierte Dokumentenerstellung und -verwaltung
 
Die Digitalisierung bietet nicht nur eine effizientere Verwaltung, sondern erleichtert auch die Erstellung
von Dokumenten. Dank automatisierter Prozesse können wiederkehrende Dokumente, wie
Gehaltsabrechnungen oder Arbeitsverträge, automatisch erstellt werden, was Zeit und Ressourcen
spart. Zudem sorgt die Automatisierung dafür, dass die Dokumente jederzeit vollständig und korrekt
sind.

Fazit:
 
Mit Digitalisierung in die Zukunft
Die neuen gesetzlichen Anforderungen zur elektronischen Aufbewahrung von Entgeltunterlagen sind
nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Prozesse zu optimieren.
Durch den Einsatz digitaler Lösungen können Unternehmen effizienter arbeiten, Kosten senken und
gleichzeitig den gesetzlichen Rahmen einhalten. Die digitale Personalakte und die Automatisierung
der Dokumentenerstellung sind dabei entscheidende Schritte in Richtung einer zukunftssicheren
Personalverwaltung.