Steuerassistenz mit Digitalturbo
Ein Beitrag von Stephan Mittelhäuser
Immer mehr Beratungshäuser suchen Digital- und Prozessexperten, um mit der steigenden Flut an Informationen umzugehen. Eine Antwort der Steuerberaterkammern darauf: die Fortbildung zur Fachassistenz Digitalisierung und IT-Prozesse, kurz FAIT. Doch wie kommt der FAIT in der Praxis an? JUVE Steuermarkt hat nachgefragt.
Die FAIT-Fortbildung, so die Vorstellung der Steuerberaterkammern, richtet sich vor allem an IT-affine Steuerfachangestellte, die ihre Kompetenzen für digitale Prozesse erweitern wollen. Praktisch gesprochen: FAITs sollen die Kanzleileitung bei der Umsetzung und Weiterentwicklung einer digitalen Strategie unterstützen und einen medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen.
Konkret zählen zu den Aufgaben eines FAIT die Digitalisierung der kanzleiinternen Prozesse und der Arbeitsabläufe in der Mandantenbeziehung. Dabei stets im Blick: das Verhältnis zwischen Mandant, Beratung und Finanzverwaltung – und wie dieses sich mit dem Einsatz digitaler Prozesse und Schnittstellen verändert. Ein Beispiel: Die Programmierung von Software oder die Einrichtung von IT-Systemen bei Mandanten gehören – auch aus haftungsrechtlichen Gründen – nicht zu den Aufgaben eines FAIT. Wohl aber die Prüfung von Vorerfassungssystemen oder die Koordination von IT-Dienstleistern des Mandanten.
Eine sehr empfehlenswerte Fortbildung.
– Olaf Braun, Ehler Ermer & Partner –
Das Profil kommt im Markt offenbar gut an: „Eine sehr empfehlenswerte Fortbildung“, findet etwa Olaf Braun, Steuerberater und Partner im Rendsburger Büro von Ehler Ermer & Partner. Die MDP-Kanzlei in Schleswig-Holstein zählt zwei FAITs in ihren Reihen. Die Aufgaben sind vielfältig: „Aktuell arbeiten die Kollegen unter anderem an der Standardisierung von Beratungsprodukten, die verstärkt von unseren Mandanten nachgefragt werden, um künftig besser für Betriebsprüfungen aufgestellt zu sein“, erzählt Braun. Dazu zählt er zum Beispiel die Themen Verfahrensdokumentation und Tax CMS.
Ähnlich positiv zum FAIT äußerte sich im Interview mit JUVE Steuermarkt auch Yvonne Panknin, Partnerin bei der Düsseldorfer MDP-Gesellschaft Frankus. Zwei Mitarbeiterinnen von Frankus hatten gleich zu Beginn des Programms im Jahr 2022 die Fortbildung absolviert – und seitdem das Digitalisierungsteam definitiv vorangebracht, so Panknin.
Viele Vorteile
Ein Vorteil der FAIT-Fortbildung: Die Teilnehmenden müssen nicht zwingend fachlich tief im Steuerrecht tätig sein. Dafür sollten sie sich gut mit IT-Prozessen, Datenflüssen und Schnittstellen auskennen. In den Beratungshäusern setzt die Fortbildung vor allem bei Steuerfachangestellten und Buchhaltern an. Denn häufig sind sie es, die sich täglich mit den Themen Digitales und Prozesse beschäftigen, weniger die Partner oder Steuerberater.
Ein weiterer Vorteil: Die FAIT-Fortbildung spricht einen breiten Interessentenkreis an. So können auch Quereinsteiger mit kaufmännischem beziehungsweise IT-Hintergrund die Fortbildung nutzen. Da die Profile der Mitarbeitenden in der Steuerberatung immer diverser werden, dürfte es in den Beratungshäusern also auch immer mehr Mitarbeitende geben, für die eine FAIT-Prüfung infrage kommt und die aufgrund ihrer (IT-)Vorkenntnisse gute Chancen haben, die Prüfung zu bestehen.
Viele Kanzleien sind bei Digitalisierungs- und Prozessthemen unfassbar weit hinten dran.
– Matthias Garrn, Garrn & Nett –
Allerdings müssen die Ideen und Impulse eines FAIT auch bei der Kanzleileitung auf fruchtbaren Boden fallen. „Für eine Kanzlei ist die FAIT-Fortbildung definitiv ein gutes Investment. Vorausgesetzt, es hapert im Alltag nicht an der Umsetzung“, sagt Matthias Garrn, Steuerberater und Partner bei Garrn & Nett sowie Dozent und fachlicher Leiter des Lehrgangs FAIT beim Steuerrechts-Institut Knoll*.
Damit ein FAIT-Absolvent an seinem Arbeitsplatz etwas bewirken kann, ist also auch das Management gefragt: „Viele Kanzleien sind bei Digitalisierungs- und Prozessthemen unfassbar weit hinten dran. Da reicht es nicht, einen Mitarbeitenden zur FAIT-Prüfung zu schicken und zu hoffen, dass dieser die Kanzlei aus dem digitalen Dornröschenschlaf weckt“, betont Garrn.
Schwankende Teilnehmerzahl
Das FAIT-Fortbildungsangebot ist noch relativ neu. Im Frühjahr 2022 fanden die ersten Prüfungen statt. Bei den Mitgliedern der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) erfreut sich der FAIT einer guten Nachfrage, das Interesse sei rege, berichtet die BStBK auf Anfrage von JUVE Steuermarkt. Nach Angaben der Kammer meldeten sich im Premierenjahr bundesweit fast 400 Personen zur FAIT-Prüfung. Allerdings ebbte die Anfangseuphorie danach etwas ab. 2023 und 2024 meldeten sich 220 beziehungsweise 250 Personen zur Prüfung.
Auf regionaler Ebene fallen die Zahlen, je nach Größe der Kammern, unterschiedlich aus. Nach Angaben der Steuerberaterkammer München (lt. BStBK-Statistik 13.736 Mitglieder) haben seit Einführung des FAIT jährlich zwischen 40 und 50 Kandidaten die Prüfung bei der Kammer abgelegt. Bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen (8.397 Mitglieder) meldeten sich 2022 insgesamt 75 Personen für die Prüfung an, 2023 waren es 37, 2024 allerdings nur 21.
Permanente Kontrolle der Inhalte
Inhaltlich lief zum Start der FAIT-Prüfung nicht alles nach Wunsch: „Ärgerlich war, dass die Kammer sich wenig auf die Vorschläge der Referenten einlassen wollte. So ging die Abschlussprüfung ein bisschen an der Praxis vorbei“, berichtet ein Absolvent des ersten FAIT-Jahrgangs. Trotzdem ist er insgesamt zufrieden. Denn die Lehrgangsreferenten hätten sich nicht davon abhalten lassen, die Teilnehmenden möglichst praxisnah vorzubereiten. „Wenn ich heute vor der Wahl stünde, würde ich den Kurs sofort wieder machen“, betont der FAIT-Absolvent.
Eine permanente Kontrolle der Praxisnähe ist für die Fortbildung essenziell. Denn das Rad der Digitalisierung dreht sich permanent weiter. Entsprechend müssen auch die Inhalte regelmäßig auf den Prüfstand. „Die Prüfungsinhalte des FAIT unterliegen ständigen Weiterentwicklungen“, betont auch BStBK-Vizepräsident Alexander Schüffner, zuständig für die Themen Aus- und Fortbildung.
Die Prüfungsinhalte unterliegen ständigen Weiterentwicklungen.
– Alexander Schüffner, Bundessteuerberaterkammer –
Selbstverständlich gelte dies auch für die Inhalte anderer Fachassistenten-Prüfungen, zum Beispiel für Rechnungswesen und Controlling oder Lohn und Gehalt, so Schüffner. Aber: „Der FAIT ist besonders herausfordernd, da auf dem Feld der Digitalisierung alles im Fluss ist“, betont der BStBK-Vizepräsident. Ganz ähnlich äußert sich auch Steuerberater Garrn: „Man muss sicherlich nicht regelmäßig die Prüfungsordnung anpassen“, sagt er. „Aber eine Adaption der Inhalte, zum Beispiel zu einem aktuellen Thema wie der E-Rechnung, ist auf jeden Fall notwendig.“
Fachassistenz Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT)
Der FAIT ist eine Zusatzqualifikation für IT-affine Angestellte in der Steuerberatung. Die Fortbildung richtet sich vor allem (aber nicht nur) an Steuerfachangestellte, die ihre Kompetenzen bei digitalen Prozessen ausbauen möchten. Interessierte können die Prüfung bei den Steuerberaterkammern ablegen. Für die Zulassung zur FAIT-Prüfung gelten folgende Voraussetzungen:
- nach einer erfolgreichen Steuerfachangestellten-Prüfung: 1 Jahr praktische Tätigkeit
- nach abgeschlossenem dreijährigem Hochschulstudium: 1 Jahr praktische Tätigkeit
- nach Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung: 2 Jahre praktische Tätigkeit
- ohne gleichwertige Berufsausbildung: 3 Jahre praktische Tätigkeit
- Zulassung in besonderen Ausnahmefällen
Quelle: Steuerberaterkammern
______________________
Gut informiert in der Steuerwelt! Aktuell 📰. Exklusiv 🔍. Unabhängig ⚖️.
Neugierig geworden?