Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen
Die Einbeziehung von Tax Compliance Management Systemen (TCMS) in steuerliche Betriebsprüfungen hat das Potenzial, zum beiderseitigen Vorteil von Finanzverwaltung und Unternehmen Betriebsprüfungen effizienter, risikoorientierter und zeitnäher durchzuführen. Durch die mit dem sog. „DAC7-Umsetzungsgesetz“ (BGBl. 2022, S. 2730) zum 1. Januar 2023 in Art. 97 § 38 EGAO eingeführte Klausel zur Erprobung alternativer Prüfungsmethoden hat das Thema an Dynamik gewonnen und es wächst die Erkenntnis, dass es für die Zeit nach der Erprobungsphase einer dauerhaften gesetzlichen Regelung bedarf.
Vor diesem Hintergrund hat die Bundessteuerberaterkammer ein Positionspapier veröffentlicht, dass Vorschläge zur Berücksichtigung der Steuer-Compliance-Organisation in der Betriebsprüfung beinhaltet. Der Leitgedanke der Vorschläge ist, dass Unternehmen aller Größenklassen, die freiwillig mehr Transparenz gewähren und sich damit kooperativ verhalten, im Gegenzug auch verbindliche Prüfungserleichterungen erhalten müssen. Die Vorschläge sind daher aufgeteilt in Lösungen für anschlussgeprüfte und nicht anschlussgeprüfte Unternehmen. Einem niederschwelligen Ansatz folgend werden damit auch die Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen und des Berufsstands gewahrt.