Überblick über die wichtigsten Änderungen des Datensatzes

E-Bilanz: Änderungen der Taxonomie 6.8

Das Bild zeigt stilisierte elektronische Datenbündel Bild: @ stock.adobe - Sami

Ein Beitrag von StB Dr. Johannes Riepolt

Mit Schreiben vom 27.5.2024 hat das BMF den amtlichen Datensatz nach § 5b EStG für die E-Bilanz veröffentlicht. Dieser ist grds. verpflichtend für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen. Zudem ist eine optionale Anwendung für Wirtschaftsjahre 2024 oder 2024/2025 möglich, eine technische Übermittlung für Echtfälle ist ab Mai 2025 vorgesehen. Die inhaltlichen Änderungen der Taxonomie 6.8 gehen überwiegend auf redaktionelle Anpassungen sowie qualitätssichernde Aspekte zurück. Davon sind u. a. die Bezeichner in deutscher und englischer Sprache, die sog. Mussfeldauszeichnungen und die definitionGuidance betroffen, die überprüft und erforderlichenfalls angepasst wurden. Darüber hinaus wurden Anpassungen vor dem Hintergrund der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer, der Mindeststeuer (Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen, MinStG) und dem Ertragsausweis spendensammelnder Unternehmen vorgenommen. Auch erfolgten Anpassungen der zeitlichen Gültigkeit zahlreicher Taxonomiepositionen.

I. Einleitung

Das BMF veröffentlicht jährlich aktualisierte Taxonomien, die als amtlicher Datensatz bei der Übermittlung der E-Bilanz nach § 5b EStG zu verwenden sind. Nachdem in der Taxonomie 6.7 nur wenige gesetzlich bedingte Änderungen zu beachten waren, sind in der Taxonomie 6.8 insbesondere Anpassungen aufgrund der Einführung der globalen Mindeststeuer, dem Ausweis von Erträgen bei spendensammelnden Unternehmen sowie der Darstellung des Eigenkapitals berichtender Unternehmern enthalten. Zusammen mit der Taxonomie wurde auch der überarbeitete technische Leitfaden veröffentlicht. 

Für E-Bilanz-Übermittlungen ist die Taxonomie 6.8 grds. erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2024 beginnen (d. h. Wirtschaftsjahr 2025). Eine freiwillige Anwendung ist bereits für Wirtschaftsjahre möglich, die nach dem 31.12.2023 beginnen (d. h. insb. Wirtschaftsjahr 2024). In diesem Beitrag sollen die wesentlichen Änderungen gegenüber der Taxonomie 6.7 dargestellt werden. Aufgrund der umfangreichen Detailänderungen kann eine vollumfassende Darstellung jedoch nicht erfolgen. Auch beschränkt sich dieser Beitrag auf die Kerntaxonomie, Änderungen der Ergänzungs- und Spezialtaxonomien werden nicht behandelt.

II. Änderungen im GCD-Modul

Im sog. GCD-Modul, das die Stammdaten des berichtenden Unternehmens umfasst, wurde lediglich eine Position vor dem Hintergrund des MoPeG neu aufgenommen. Diese umfasst eine Unterposition „Gesellschaftsregister“ (genInfo.company.id.Incorporation.Type.Type.GesR), die neben Positionen wie „Handelsregister“ oder „Vereinsregister“ unter der Position „Registerart“ ein Identifikationsmerkmal des Unternehmens bildet.

Weitere Anpassungen erfolgten im GCD-Modul dahingehend, dass Definitionen zu einzelnen Positionen in der definitionGuidance erweitert wurden. Dies betrifft insb. den Posten „Gesellschafter/(Sonder-)Mitunternehmer“ (genInfo.company.id.shareholder), der nunmehr explizit auch für Mitglieder einer EWIV (Art. 4 Wirtschaftliche Interessenvereinigungs-VO) anzuwenden ist.

Hinzuweisen ist auch auf die steuerliche Mussfeldauszeichnung der Positionen „steuerliche W-IdNr.“ (genInfo.company.id.idNo.type.companyId.STWID) und „steuerliche W-IdNr. des Gesellschafters“ (genInfo.company.id.shareholder.WID). Damit wird berücksichtigt, dass ab Herbst 2024 die Vergabe der sog. Wirtschafts-Identifikationsnummer für alle wirtschaftlich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie Personenvereinigungen zur eindeutigen Identifikation im Besteuerungsverfahren abgeschlossen sein soll.

III. Änderungen im GAAP-Modul

1. Änderungen in der Bilanz

Neue Positionen im Anlagevermögen beziehen sich innerhalb des Finanzanlagevermögens auf Ausleihungen, die im Bereich der Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um „Ausleihungen an Einzelunternehmen“ (bs.ass.fixAss.fin.loansToParticip.soleProprietor) ergänzt wurden. Zudem wurde im Bereich der sonstigen Ausleihungen eine neue Position für „Ausleihungen an Gesellschafter“ (bs.ass.fixAss.fin.otherLoans.partners) aufgenommen. Diese Änderungen sind auch in weiteren Berichtsteilen, die auf die Bilanzgliederung Bezug nehmen, entsprechend aufgenommen (insb. Anlagenspiegel im Anhang).

Änderungen im Umlaufvermögen erfolgten unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, die um eine davon-Position für Restlaufzeiten bis zu einem Jahr (bs.ass.currAss.receiv.upto1year) ergänzt wurden. Eine neue Position wurde auch für die „Mindeststeuer“ (bs.ass.currAss.receiv.other.MinSt) eingeführt. Hierzu verweist die definitionGuidance darauf, dass Erstattungsansprüche sowohl gegenüber deutschen als auch gegenüber ausländischen Finanzbehörden mit Ablauf des Wirtschaftsjahres ohne Vorliegen eines Mindeststeuerbescheids entstehen. Die Position ist für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften gleichermaßen zulässig.

Umfassendere Änderungen ergaben sich im Eigenkapital, das neben der bereits bestehenden davon-Position für Vorzugsaktien auch um eine Position „davon Kapital aus Stammaktien“ (bs.eqLiab.equity.subscribed.corp.ordShares) und eine nachrichtliche Angabe eines bedingten Kapitals (bs.eqLiab.equity.subscribed.corp.conditional) erweitert wurde. Auch erfolgte eine Erweiterung der Taxonomie um eine Position für „zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleistete Einlagen (mit Agio)“ (bs.eqLiab.equity.capIncreaseContributionsInclPremium) zusammen mit einer Unterposition zur Angabe des Datums der Eintragung der Durchführung in das Handelsregister (bs.eqLiab.equity.capIncreaseContributionsInclPremium.dateHR).

Zudem wird die Position Bilanzgewinn/Bilanzverlust um eine davon-Position für den Gewinn-/Verlustvortrag (bs.eqLiab.equity.profitLossPartnershipsHGBs264c.retainedEarnings) bei haftungsbeschränkten Personengesellschaften i. S. des § 264c HGB ergänzt.

Als wirtschaftliches Gegenstück eines Erstattungsanspruchs auf Mindeststeuer wurde unter den Rückstellungen eine Position für die Nachzahlungsverpflichtung im Rahmen der Mindeststeuer, mithin die Position „Mindeststeuerrückstellung“ (bs.eqLiab.accruals.tax.minst), neu in die Taxonomie 6.8 aufgenommen.

2. Änderungen in der GuV

Änderungen im Berichtsteil Gewinn- und Verlustrechnung ergaben sich an unterschiedlichen Stellen der Taxonomie.

So wurde die Unterposition „Spenden“ (is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.statutoryDuties.donations) unter den Erträgen zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben differenziert in weitere Positionen untergliedert, um den Anforderungen insb. von IDW HFA 21 Rechnung zu tragen. Demnach sollen, sofern sich eine spendensammelnde Organisation weitestgehend durch Spenden finanziert, diese Erträge als erster Posten der Gewinn- und Verlustrechnung noch vor den Umsatzerlösen ausgewiesen werden. Die Untergliederung umfasst

  • „Ertrag aus Spendenverbrauch“ (.use),

  • „sofort ertragswirksame Spenden“ (.immediatelyRecognised),

  • „nachrichtlich: zugeflossene Spenden“ (.received).

Für den Fall, dass die Finanzierung der spendensammelnden Organisation nicht weitestgehend durch Spenden erfolgt, ist der Ausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen üblich und möglich. Hierzu wurde die entsprechende Position „davon Erträge zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben“ (is.netIncome.regular.operatingTC.otherOpRevenue.statutoryDuties) aufgenommen, die sich in folgende Unterpositionen untergliedern:

  • Mitgliedsbeiträge (.membershipFees),

  • Spenden (. donations),

  • Erbschaften und Vermächtnisse (. estate),

  • Geldbußen (. fine),

  • Sponsoring (. sponsor),

  • Zuschüsse (.grants),

  • Sonstige Zuwendungen (.other).

Die Neuaufnahme einer GuV-Position erfolgte auch für „sonstige Vergütungen an Mitunternehmer § 15 EStG“ (is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.otherRemunerationPartners). Diese Position ist ausschließlich für Personengesellschaften zulässig und stellt ein steuerliches Mussfeld dar.

Mit Bezug zur Einführung der Mindesteuer wurde eine gleichnamige Taxonomieposition (is.netIncome.tax.minst) unter der Position „Steuern vom Einkommen und vom Ertrag“ aufgenommen.

Hinzuweisen ist bzgl. der Änderungen im Berichtsteil „Gewinn- und Verlustrechnung“ ferner darauf, dass die zeitliche Gültigkeit der Positionen für Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Auflösung organschaftlicher Ausgleichsposten nach § 34 Abs. 6e KStG von bisher 31.12.2031 auf den 30.12.2032 (Ertrag) bzw. von 31.12.2022 auf den 30.12.2023 (Aufwand) erweitert wurde. Die Positionsgültigkeit für Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Körperschaftsteuer-Erhöhungsbetrag nach § 38 KStG wurde bis zum 30.12.2025 festgelegt.

3. Änderungen im Anhang

Mit Bezug zur neuen Mindeststeuer erfolgte die Aufnahme neuer Positionen unter den Allgemeinen Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung. Die Neuerung umfasst eine Oberposition „Angaben zur Mindeststeuer“ (nt.genInfo.minimTax) mit Verweis auf § 285 Nr. 30a, § 314 Abs. 1 Nr. 22a HGB, die weitergehend in Positionen

  • zum Tatsächlichen Steueraufwand/-ertrag nach Mindeststeuergesetz (.actualTax),

  • zur Erläuterung etwaiger Auswirkungen der Anwendung des Mindeststeuergesetzes (.applicationEffects)

differenziert wird.

Gänzlich neu wurde unter den Informationen zur Bilanz auch eine Position mit weitergehenden Unterpositionen für „Detailangaben zu zur Durchführung der beschlossenen Kapitalerhöhung geleisteter Einlagen“ aufgenommen (nt.bsInfo.capIncreaseContribution). Diese umfassen

  • „Datum Eintragung Durchführung ins Handelsregister“ (.dateEntryHR),

  • „Anteil Nennbetrag der auszugebenden Anteile“ (.shareParValue),

  • „Anteil Agio“ (.SharePremium).

Auch die Informationen zur GuV wurden um neue Positionen mit Unterpositionen erweitert, die sich auf „Detailangaben zu Erträgen zur Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben in den sonstigen betrieblichen Erträgen“ (nt.isInfo.incomeStatutoryDuties) – analog der Anpassung im Berichtsteil Gewinn- und Verlustrechnung – beziehen. Hierzu sei auf die Ausführungen in Abschnitt 3.2 verwiesen.

4. Änderungen in weiteren Berichtsteilen

Der Berichtsteil „Eigenkapitalspiegel nach DRS 22“ erhielt eine Erweiterung, in dem die Gliederung des Eigenkapitals auch um die Position „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ (dim_parentDRS22K.accGroupStatement.netProfitLoss) mit der Unterposition „davon Gewinn-/Verlustvortrag“ (dim_parentDRS22K.accGroupStatement.netProfitLoss.prevYear) ergänzt wurde.

Mit Bezug zur Mindeststeuer wurde der Berichtsteil „Steuerliche Gewinnermittlung“ im Bereich der Zurechnungen um eine entsprechende Position „Mindeststeuer“ (fpl.additions.minst), die für Einzelunternehmen und Personengesellschaft ein steuerliches Mussfeld darstellt, erweitert.

Im Berichtsteil „Zusatzinformation Kreditwürdigkeitsprüfung“ wurde eine neue Position „zu: Materialaufwand, davon Aufwendungen für Energiestoffe (Fertigung)“ (AddInfoCreditScoring.is.netIncome.regular.operatingTC.grossTradingProfit.totalOutput.CoM.CoMEnergy) in die Taxonomie 6.8 aufgenommen. Diese Position ist für Unternehmen aller Rechtsformen zulässig.

IV. Zusammenfassung und Ausblick

Wenngleich in der Taxonomie 6.8 keine großen gesetzlichen Änderungen zu berücksichtigen waren, bestand an unterschiedlichen Stellen Anpassungsbedarf gegenüber der Taxonomie 6.7. Für einen Großteil der Unternehmen ergeben sich daraus jedoch keine Besonderheiten, da die Änderungen insbesondere bzgl. der Mindeststeuer nur Unternehmen bestimmter Größenordnung und Aktivitäten betreffen. Auch sind die Änderungen für spendensammelnde Unternehmen nur für einen eingeschränkten Anwenderkreis relevant.

Hinzuweisen ist indes darauf, dass ab der Taxonomie-Version 6.9, die ab dem Wirtschaftsjahr 2026 anzuwenden sein wird, ausweislich des BMF-Schreibens zur Einführung der Taxonomie 6.8 von der bisherigen Mussfeld-Logik abgewichen werden soll. Es werden dann nicht mehr sämtliche Mussfelder einer Taxonomie auf deren werthaltige Übermittlung geprüft, sondern nur noch die für die jeweilige Rechtsform des berichtenden Unternehmens relevanten Mussfelder, was eine Reduktion der Datensatzgröße nach sich zieht (rechtsformspezifische Mussfeldprüfung). Die Übermittlung sog. NiL-Werte (Not in List) fachlich irrelevanter Taxonomiepositionen ist dann nicht mehr erforderlich.

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Dieser Beitrag erschien in der StuB 14/2024 Seite 535

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