Wofür steht das LMUDigiTax?
Auch wenn das Steuerrecht bereits heute in vielen Bereichen durch die Digitalisierung geprägt wird, besteht ein erheblicher Nachholbedarf in der wissenschaftlichen Begleitung der Digitalisierung im Steuerrecht. Dies beginnt bereits bei den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Umsetzung des Steuerrechts in Daten. Die Möglichkeiten und Vorgaben für die Umsetzung des komplizierten Steuerrechts in digitale Formate ist ebenso wenig erforscht wie die Frage der Überprüfbarkeit des digitalen Steuervollzugs. Das Zusammenwirken von Steuerpflichtigen, Beraterinnen und Beratern, Finanzverwaltung und Finanzgerichten muss unter den Vorzeichen der Digitalisierung neu evaluiert werden und auf Entlastungsmöglichkeiten für alle Beteiligten untersucht werden. In Zeiten der Globalisierung ergeben sich neue Chancen, aber auch Risiken für einen digitalen grenzüberschreitenden Gesetzesvollzug.
Das Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der LMU (LMUDigiTax) fördert die interdisziplinäre Forschung und Lehre im Bereich der Digitalisierung des Steuerrechts. Dazu werden insbesondere Forschungsprojekte durchgeführt, wissenschaftliche Tagungen und Symposien veranstaltet und der wissenschaftliche Nachwuchs auf diesem Gebiet gefördert.
Das LMUDigiTax setzt sich zum Ziel, den digitalen Transformationsprozess der Besteuerung wissenschaftlich zu begleiten. Ein Schwerpunkt wird dabei auf den juristischen Fragen der Digitalisierung in der Praxis liegen. Zu den Forschungsschwerpunkten gehören unter anderem die Steuergerechtigkeit durch Digitalisierung, Daten und Datennutzung und das digitale Besteuerungsverfahren.
AUF DEN PUNKT GEBRACHT
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Steuergerechtigkeit durch Digitalisierung
Die Forschungsschwerpunkte liegen auf der Gleichmäßigkeit, Effizienz und Effektivität der Besteuerung sowie dem Konflikt von Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns im digitalen Massenverfahren.
- Digitale Normsetzung im Steuerrecht
Kann „Code Law“ funktionieren? Was sind die Voraussetzungen des digitalen Steuervollzugs? Welche Anforderung sind an die Digitalisierungsprüfung im Gesetzgebungsverfahren zu stellen? Das sind einige der Fragen, mit denen sich das Team des LMUDigiTax beschäftigt.
- Daten und Datennutzung
Gegenstand der Forschung sind zudem die Datengrundlage für die Besteuerungen, die Herausforderungen vor dem Hintergrund des Steuergeheimnisses und dem Datenschutz sowie die Transparenz in der Digitalisierung des Steuerrechts.
- Jährliche Konferenz zur Digitalisierung im Steuerrecht
Nach dem großen Erfolg der letzten Jahre wird im April 2025 erneut eine Konferenz zur Digitalisierung im Steuerrecht stattfinden. Dabei werden sich hochkarätige Referierende und spannende Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung über zwei Tage zu aktuellen Themen austauschen.
GRÜNDUNG UND STRUKTUR
Ende 2020 ist das Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der LMU als fakultätsübergreifende Einrichtung der LMU gegründet worden. Das LMUDigiTax ist eine von der LMU getragene, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, insbesondere der LMU.
Ordentliche Mitglieder sind insbesondere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der LMU, die beabsichtigen das LMUDigiTax bei der Erreichung seiner Ziele zu unterstützen und zu fördern. Außerordentliche Mitglieder sind sonstige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der LMU sowie anderer Universitäten und außeruniversitärer Einrichtungen, wenn durch die Zusammenarbeit mit ihnen die Ziele des LMUDigiTax gefördert wird.
Der Vorstand des LMUDigiTax besteht zurzeit aus dem Sprecher (Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff) und zwei Stellvertretern (Prof. Dr. Deborah Schanz, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen).