Organisation

Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V. (IDSt)

Wofür steht das IDSt?

Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht e.V. (IDSt) ist ein gemeinnütziger Verein mit Mitgliedern aus Unternehmen, Verbänden, Beratungsgesellschaften, Hochschulen und Einzelpersonen. Der Verein ist an der Schnittstelle von Steuern und Digitalisierung tätig und hat seinen Sitz in Berlin.

Die Mitglieder, die ihre Praxiserfahrung ehrenamtlich einbringen, verfolgen das Ziel, langfristige Strategien und digitale Lösungen zur Digitalisierung von Steuerprozessen zu entwickeln und umzusetzen. Dabei geht es insbesondere um digitale Anwendungsprozesse der Steuerpflichtigen und der Verwaltung im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts. Das Institut unterstützt den Austausch von Steuerexpertise und fungiert als zugängliche Plattform, um die Digitalisierung im Steuerrecht für alle transparent zu machen.

Darüber hinaus trägt die IDSt-Akademie mit Seminaren und Weiterbildungsangeboten dazu bei, das Fachwissen rund um die Digitalisierung im Steuerrecht zu vertiefen und praxisnah zu vermitteln.

AUF DEN PUNKT GEBRACHT


Förderung der Wissenschaft und Forschung
Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit im Bereich der Digitalisierung steuerlicher Prozesse, mit einem Fokus auf das Steuer- und Abgabenrecht. Das Institut strebt an, damit eine der zentralen Aufgaben für die Zukunft Deutschlands zu adressieren.

Praxisnahe Entwicklung digitaler Lösungen
Ehrenamtliche Einbringung von Praxiserfahrung zur Entwicklung und Umsetzung langfristiger Strategien und digitaler Lösungen für die Digitalisierung steuerlicher Prozesse.

Unterstützung der Fachdiskussion im Steuerwesen
Förderung des Austauschs zwischen politischen Funktionsträgern, Steuerjuristinnen und Steuerjuristen, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, Richterschaft, Verwaltung und anderen im Steuerwesen tätigen Personen. Das Institut strebt an, eine offene Plattform für die steuerwissenschaftliche Fachdiskussion zu sein.

Gemeinnützige Transparenz und Nutzbarkeit
Als gemeinnütziger Verein verfolgt das Institut das Ziel, die Digitalisierung im Steuerrecht für alle sichtbar und nutzbar zu machen. Es strebt klare Konzepte für eine erfolgreiche Digitalisierung an und sieht die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung und dem Gesetzgeber.

Der Vorstand

Georg Geberth

Georg Geberth

Vorstandsvorsitzender, Siemens
Stefan Groß

Stefan Groß

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, PSP München
Jens Schäperclaus

Jens Schäperclaus

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender, Steuerberater
Prof. Dr. Thomas Egner

Prof. Dr. Thomas Egner

Vorstand, Universität Bamberg
Dr. Matthias Gries

Dr. Matthias Gries

Vorstand, Siemens AG
Jan Körner

Jan Körner

Vorstand, Director BASF
Benjamin Koller

Benjamin Koller

Schatzmeister, BDI
Heidi Meburger-Bullock

Heidi Meburger-Bullock

Vorständin, Freudenberg Group
Prof. Dr. Robert Risse

Prof. Dr. Robert Risse

Vorstand, WU Wirtschaftsuniversität Wien
Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt

Prof. Dr. iur. Christoph Schmidt

Vorstand, Hochschule öffentl. Verwaltung & Fin. Ludwigsburg
Heino Weller

Heino Weller

Vorstand, DATEV eG

DIE FACHAUSSCHÜSSE

I. Fachausschuss

Digitalisierbarkeit von Steuernormen

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, eine auf alle Steuerarten anwendbare Methode zu entwickeln, die es ermöglicht, bereits bestehende und neue steuerliche Rechtsnormen möglichst weitgehend digital abzubilden.

Vorsitz: Prof. Dr. Christoph Schmidt (Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg)

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II. Fachausschuss

Standardisierung periodischer Informationspflichten

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, ein medienbruchfreies und standardisiertes Steuerreporting für die periodischen Berichtspflichten an die Finanzverwaltung aus den Daten des Rechnungswesens zu schaffen.

Vorsitz: Jens Schäperclaus

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III. Fachausschuss

Standardisierung transaktionaler Informationspflichten

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Standards für transaktionale Informationspflichten unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen zu entwickeln und auch die Standardisierung des Datenzugriffs im Rahmen der Betriebsprüfung voranzutreiben.

Vorsitz: Jan Koerner (BASF)

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IV. Fachausschuss

Belegwesen und Nachweise 

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Möglichkeiten zu erforschen, notwendige steuerliche Nachweise zu digitalisieren und in Ende-zu-Ende-Prozessen digital zur Verfügung zu stellen.

Vorsitz: Dr. Heino Weller (Datev)



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V. Fachausschuss

Steuerliches Kontrollumfeld 

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Empfehlungen für die digitale Operationalisierung steuerlicher Kontrollen in allen Steuerarten zu erarbeiten. Dazu gehören auch Konzepte und Methoden für eine möglichst weitgehende Automatisierung dieser Steuerprüfungen.

Vorsitz: Heidi Meburger-Bullock (Freudenberg Group)

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VI. Fachausschuss

Distributed Ledger in Besteuerungsprozessen 

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Anwendungsfälle für den Einsatz von Distributed-Ledger-Technologien (z.B. Blockchain) zu evaluieren. Es sollen Empfehlungen für technische Standards und Governance-Modelle erarbeitet werden.

Vorsitz: Dr. Matthias Gries (Siemens)

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VII. Fachausschuss

Innovative Technologien (hot shit)

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, die technologischen Entwicklungen zu beobachten und mögliche Anwendungen im Besteuerungsverfahren zu evaluieren, z.B. Artificial Intelligence, Advanced Analytics, Natural Language Processing, Process Mining, Advanced Analytics Algorithmen, Entscheidungsbäume und Chatbots.

 
Vorsitz: Stefan Groß (PSP)

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VIII. Fachausschuss

Aus- und Weiterbildung

Der Fachausschuss hat die Aufgabe, Kompetenzprofile für Steuerexperten unter Berücksichtigung der Anforderungen der Digitalisierung im Steuerbereich zu erarbeiten. Er verfolgt das Ziel, diese Kompetenzprofile in der Ausbildung zukünftiger Mitarbeiter zu etablieren.

 Vorsitz: Prof. Dr. Thomas Egner (Universität Bamberg)

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Sabine Schrotz
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